Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(Stand: Feb.2022, AGB 4)

Rechte und Pflichten für Mitglieder und Besucher von Fit im Grund ergeben sich anhand der nachfolgenden Regelungen:

  1. Nutzungsumfang der Mitgliedschaft

Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtung Fit im Grund während der bekanntgegebenen Geschäftszeiten im Rahmen, der vorbestimmt gewählten Art und Weise zu nutzen. Dabei schließt das Mitglied einen Vertag über den gewählten Umfang der Nutzung von Fit im Grund. Dies gilt nicht für die benachbarten Räumlichkeiten der Physiotherapiepraxis Schäfer und Bojan. An gesetzlichen Feiertragen behält sich Fit im Grund vor die Räumlichkeiten geschlossen zu halten.

1.1 Laufzeit unserer Mitgliedschaftsverträge und Kündigung

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verlängert sich der Mitgliedschaftsvertrag jeweils um die Dauer der ursprünglichen Vertragslaufzeit, maximal jedoch um weitere 12 Monate, es sei denn, die vereinbarte Kündigungsfrist von 3 bzw. 1 Monat vor Beendigung der regulären Vertragslaufzeit wird eingehalten. Eine Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Sie kann z.B. schriftlich oder per E-Mail an erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt (Umzug Umkreis 50km vom Standort entfernt). Soweit sich das Mitglied nicht an die seitens der Geschäftsführung oder der Mitarbeiter von Fit im Grund aufgestellten Weisungen hält, ist Fit im Grund jederzeit zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Die Hausordnung von Fit im Grund ist stets zu beachten. Der Leistungsumfang und Vertragsinhalt der Mitgliedschaft kann innerhalb der Laufzeit nur in eine höhere Preiskategorie verändert werden. Guthaben oder Gutscheine können nicht ausgezahlt werden.

1.2 Mitgliedschaftsbeitrag, Zusatzkosten

Der Mitgliedsbeitrag, sowie das offene Kundenkonto durch Verzehr oder ähnliches sind inklusive aller Steuern und Nebenkosten zu verstehen. Der Beitrag ist monatlich mittels Lastschrift zu entrichten. Das Mitglied versichert ausdrücklich, aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage zu sein, die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. Dabei ist der Monatsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat im Voraus zu entrichten und wird abhängig vom Vertragsbeginn jeweils zum 1. Eines Monats fällig. Wenn es zu Rücklastschriften kommt, berechnet Fit im Grund die hierdurch jeweils konkret entstehenden Bankgebühren. Bei Vertragsabschluss ist neben der Pfandgebühr für den Transponder eine Einmalzahlung (Startgebühr) von 44,95€ fällig. Diese kann vor Ort oder per Bankeinzug erfolgen. Dem Mitglied können Zusatzkosten entstehen, wenn der Vertragsumfang zusätzlich gebuchte Leistungen und Termine nicht umfasst. Das Mitglied muss sich vor der eigenständigen Buchung über die App oder Website informieren, welche Leistungen in seinem Vertrag inkludiert sind oder zu Zusatzkosten führen können.  Fit im Grund behält sich vor bei nicht abgesagten Terminen eine Ausfallgebühr von 20€ zu erheben.

1.3 Ermäßigungen des Mitgliedschaftsbeitrages

Ermäßigungen oder Rabatte werden nur durch Vorlage eines Nachweises gewährleistet (z.B. Reha-Sport Teilnahme, Immatrikulationsbescheinigung, Schülerausweis, Ausbildungsvertrag etc.). Zum Erhalt der Ermäßigung muss dieser Nachweis nach 12 Monaten erneut vorgezeigt werden. Bei Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt die Ermäßigung und der reguläre Beitrag muss gezahlt werden. Die Ermäßigungen können nicht miteinander kombiniert werden. Wird Guthaben oder Bonus im Rahmen einer Rabattaktion gewährt ist die Gültigkeit auf 3 Monate begrenzt. 

1.3 Ruhezeit oder Pause der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ruht, wenn das Mitglied schriftlich nachweist, dass wegen Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehrzeit die Benutzung Fit im Grund nicht möglich ist. Die Mitgliedschaftsvereinbarung verlängert sich um die entsprechende Ruhezeit. Fit im Grund gewährt dem Mitglied zudem eine beitragsfreie Pausenzeit des Vertrages von max. 4 Wochen im Jahr. Diese Pausenzeit kann das Mitglied ohne Nachweise schriftlich anmelden (E-Mail, Brief oder über die App). Dabei ist zu beachten, dass die Ruhezeit mindestens 4 Wochen vorher angemeldet werden muss. Eine Pause kann immer nur für volle Mitgliedsmonate gewährt werden. Fit im Grund gewährt keine Pause bei gekündigter Mitgliedschaft. Deine Mitgliedschaft verlängert sich um die Anzahl der Pausenmonate unabhängig davon, wann diese gekündigt wird. Während der Pause darf Fit im Grund nicht genutzt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  1. Nutzungsumfang der 10er Karte

Der Kunde ist berechtigt, die Einrichtung Fit im Grund während der bekanntgegebenen Geschäftszeiten im Rahmen, der vorbestimmt gewählten Art und Weise zu nutzen. Dabei schließt das Mitglied einen Vertag über den gewählten Umfang der Nutzung von Fit im Grund. Dies gilt nicht für die benachbarten Räumlichkeiten der Physiotherapiepraxis Schäfer und Bojan. An gesetzlichen Feiertragen behält sich Fit im Grund vor die Räumlichkeiten geschlossen zu halten. Die 10er Karten unterscheiden sich in ihrem Nutzungsumfang. Die 10er Karte für Gerätetraining umfasst ausschließlich das Training an den Geräten. Dabei gibt es keine Begrenzung der Zeiteinheit oder der Tageszeit. Der Kunde erhält beim Kauf der 10er Karte eine kleine Einweisung in die Geräte und einen allgemeinen Trainingsplan. Hierfür ist zwingend ein Termin zu vereinbaren. Die Einweisung im Rahmen der 10er Karte ist nicht gleichzusetzen, mit einer großen Einweisung im Kontext eines Mitgliedschaftsvertrages. Die 10er Karte für die Kursnutzung umfasst ausschließlich die Nutzung der aktuell angebotenen Kurse. Fit im Grund behält sich vor die Kurszeiten und Kursangebote zu wechseln und zu verändern. Ebenso können Kurse im Ganzen aus dem Kursplan genommen werden. Fit im Grund weist explizit drauf hin, dass nicht ausschließlich der Zugang zu einem bestimmten Kurs mit der 10er Karte erworben wird. Die Kurse sind fortlaufend und nicht aufeinander aufbauen und damit nicht abgeschlossen buchbar. Der Kunde kann sich frühestens 10 Tage vor dem jeweiligen Kurs in die Teilnehmerliste eintragen lassen. Es gibt keine Warteliste. Pro Kurs ist eine Abbuchung der 10er Karte durchzuführen. Ausgenommen von der 10er Karte Kurse sind Präventionskurse. Die Tageskarte gilt für die Nutzung der Trainingsfläche und der Kurse. Pro Tag ist eine Abbuchung durchzuführen. Die oben genannten Regelungen für 10er Karte Geräte und Kurse gelten ebenso für die Tageskarte.

2.1 Gültigkeit der 10er Karte

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, umfassen alle 10er Karten 10 Einheiten Geräte- Kurstraining oder Tageskarten. Die 10er Karten haben ab Kaufdatum eine Gültigkeit von 2 Jahren. Wird die Gültigkeit der Karte überschritten verfallen die übrigen Trainingseinheiten auf der 10er Karte. Soweit sich das Mitglied nicht an die seitens der Geschäftsführung oder der Mitarbeiter von Fit im Grund aufgestellten Weisungen hält, ist Fit im Grund jederzeit zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Die Hausordnung von Fit im Grund ist stets zu beachten. Der Leistungsumfang und Vertragsinhalt der 10er Karte kann innerhalb der Laufzeit nur in eine höhere Preiskategorie verändert werden. Guthaben, Gutscheine oder eine begonnene 10er Karte können nicht ausgezahlt werden.

2.2 Preise, Ermäßigungen, Rückerstattung

Der Preis, sowie das offene Kundenkonto durch Verzehr oder ähnliches sind inklusive aller Steuern und Nebenkosten zu verstehen. Der Preis ist direkt beim Kauf der 10er Karte zu entrichten. Die auf der Website angegeben Rabatte sind nur auf Mitgliedschaftsverträge anzuwenden. Es können auf die 10er Karten keine Rabatte oder Ermäßigungen gewährt werden. Eine Rückerstattung des Preises kann nicht gewährt werden.

2.3 Übertragbarkeit der 10er Karte

Die 10er Karten können nur nach Absprache mit der Geschäftsführung auf eine andere Person übertragen werden. Findet eine Nutzung der 10er Karte durch eine andere Person statt, handelt es sich um einen Bruch der Vertragsbedingungen. In diesem Fall behält sich Fit im Grund vor die 10er Karte für ungültig zu erklären.

  1. Foto und persönliche Daten

Mit Vertragsbeginn kann von dem Mitglied/ Kunden ein Foto erstellt werden. Die Hinterlegung eines Bildes ist freiwillig. Dieses Foto dient der Identitätskontrolle des Mitglieds/ Kunden. Fit im Grund behält sich vor Stichprobenartig die Identität der Mitglieder/Kunden zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass der Transponder nur durch die berechtigten Personen genutzt wird. Ist kein Bild des Mitglieds/Kunden hinterlegt, kann die Kontrolle durch das Vorzeigen eines Ausweisdokument erfolgen. Zudem ist das Mitglied/ der Kunde damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten (Name, E-Mail und Adresse) zur Freischaltung der Fitness App genutzt werden. Als kostenfreie Zusatzleistung wird dem Mitglied die Fitness App zur Verfügung gestellt.

  1. Haftung

Fit im Grund übernimmt keine Haftung für den Verlust und Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, es sei denn es liegen andere Regelungen vor. Abschließbare Schränke stehen im Umkleidebereich zur Verfügung. Hierbei handelt es sich nicht um Wertschränke. Eine Haftung für deren Inhalt wird ausgeschlossen. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Fit im Grund beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens Fit im Grund beruhen. Jedes Mitglied ist dazu angehalten, sich vor der sportlichen Betätigung ausreichend auf diese vorzubereiten, entsprechend aufzuwärmen, körperliche Überlastung zu vermeiden, geeignete Sportkleidung zu tragen und sich an der eigenen Leistungsfähigkeit zu orientieren.

  1. Änderungen der Leistungen und Vertragsbedingungen

Ist es Fit im Grund unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so gilt bzgl. des Beitrags die gesetzliche Regelung. Das Mitglied/ der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Fit im Grund behält sich zudem vor, die Verlängerung der jeweiligen Vertragslaufzeit von der Anpassung des Vertrages an die jeweils geltenden Preise für Neukunden abhängig zu machen. Wenn das Mitglied/ der Kunde einer entsprechenden Anpassungsvereinbarung nicht zustimmt, endet der Vertrag durch Kündigung seitens Fit im Grund, für deren Zugang ebenfalls die Monatsfrist vereinbart wird. Fit im Grund ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wir werden die Mitglieder und Kunden diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Dieser Änderung oder Ergänzung kann binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB), z.B. schriftlich oder per E-Mail (fitness@fit-im-grund.com) widersprechen werden.

  1. Zusatzleistungen

Durch freiwillige und/oder unentgeltliche Bereitstellung von Zusatzleistungen durch Fit im Grund wird keine Verbindlichkeit begründet. Fit im Grund wird die entsprechenden unentgeltlichen Zusatzleistungen vor der Bereitstellung als solche kenntlich machen, wobei die aus der Mitgliedschaft folgenden Rechte zur Nutzung des Fitnessstudios nach Ziffer 1 und 2 unberührt bleiben. Aus der Bereitstellung der unentgeltlichen Zusatzleistungen erwächst kein Anspruch auf die Nutzung der Zusatzleistung. Fit im Grund behält sich vor, deren Bereitstellung jederzeit ganz oder teilweise innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung einzustellen. Das auf Grund der Zusatzleistung Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.

7. Transponderarmbänder – Leihgabe und Nutzung

Die Transponderarmbänder sind als Leihgabe von Fit im Grund für die Dauer der abgeschlossenen Mitgliedschaft oder 10er Karte zu verstehen. Zu Beginn der Mitgliedschaft/ 10er Karte werden die Transponder gegen ein Pfand von 5€ ausgegeben. Zum Ende der Mitgliedschaft/ 10er Karte wird der Transponder unbeschädigt und funktionsfähig durch das Mitglied wieder an Fit im Grund übergeben. Anschließend wird das Pfand zurückgezahlt. Fit im Grund behält sich vor bei Schäden der Leihgabe das Pfand einzubehalten. Der Transponder ist ausschließlich durch das im Vertrag genannte Mitglied zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Ebenso ist der Verlust des Transponderarmbandes umgehend zu melden. Ähnliche Regelungen fallen bei weiteren Pfandgaben, wie Handtücher oder Schlösser an. Das Transponderarmband dient dem Check in/out von Fit im Grund. Damit bestätigt das Mitglied bei Betreten bzw. Verlassen von Fit im Grund seine An- bzw. Abwesenheit mittels der ausgehändigten Transponder an einem entsprechenden Lesegerät im Eingangsbereich. 

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